Termin buchen.
Wählen Sie Ihren Weg zur Klarheit. Die Beratung findet diskret per Video-Sprechstunde statt.
Perimenopause-Klärung
Ihr Weg zur Klarheit – 5 Leistungen in einem Paket.
Digitaler Anamnesebogen
20–30 Min.Ausführliche Analyse vorab – spart Zeit im Gespräch.
Termin 1: Erstanamnese
60 Min.60 Min. Video-Sprechstunde & internistische Differentialdiagnostik.
Gezielte Diagnostik
Woche 2Individueller Laborplan (Laborkosten werden separat abgerechnet).
Termin 2: Befundbesprechung
30–40 Min.30–40 Min. Video-Sprechstunde & detaillierte Interpretation.
Therapieplan
FinaleAusführlicher Arztbrief & klare nächste Schritte für Ihre Gesundheit.
Gesamtpreis für alle 5 Leistungen
Internistische Tiefe statt Achselzucken.
Evidenzbasiert nach S3-Leitlinien
Persönliche Begleitung durch Dr. Lorenz
„Ich nehme mir die Zeit, die Ihre Gesundheit verdient.“
Dr. med. Christin Lorenz
Kostenübernahme
PKV und Beihilfe erstatten in der Regel
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Rechnung per E-Mail erhalten.
Bei PKV oder Beihilfe einreichen – oft in Minuten per App.
Erstattung meist innerhalb von 5–14 Werktagen.
Labor stellt externe Laborkosten separat in Rechnung; diese sind in der Regel ebenfalls erstattungsfähig.
Weitere Angebote
Therapie-Check
Therapiekontrolle & Anpassung für Bestandspatientinnen (15 Min.).
Zweitmeinung
20 Min. Videokonsultation – Einschätzung Ihrer bestehenden Therapie.
Kostenloses Kennenlernen
10 Min. Videogespräch – kostenlos und unverbindlich.Noch unsicher? In 10 Minuten klären wir, ob die Perimenopause-Klärung der richtige Schritt für Sie ist.
Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Laborkosten sind nicht im Honorar enthalten und werden separat durch das Labor abgerechnet.
Kosten & Erstattung
Häufige Fragen zur Buchung
Ergänzung zum Kostenübernahme-Block oben: GOÄ-Abrechnung, PKV, Beihilfe, Labor und Ablauf.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten ärztliche Leistungen in der Regel nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten in der Regel als Selbstzahlerinnen.