Preise & Leistungen.

Im Mittelpunkt steht die Perimenopause-Klärung - ein strukturiertes Zwei-Termin-Programm für internistische Klarheit in Ihren Wechseljahren.

Deutsche ApprobationDSGVO-konformGOÄ-AbrechnungEU-weite Telemedizin
Empfohlen

Perimenopause-Klärung

490 €

Das strukturierte 2-Termin-Programm für maximale Klarheit.

  • Ausführlicher digitaler Anamnesebogen
  • 60 Min. Erstanamnese
  • Individueller Laborplan
  • 30–40 Min. Befundbesprechung
  • Therapieplan & Arztbrief
Perimenopause-Klärung buchen
Kostenlos kennenlernen

Kostenübernahme

PKV und Beihilfe erstatten in der Regel

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

1

Rechnung per E-Mail erhalten.

2

Bei PKV oder Beihilfe einreichen – oft in Minuten per App.

3

Erstattung meist innerhalb von 5–14 Werktagen.

Erstattungsleitfaden (PDF)

Labor stellt externe Laborkosten separat in Rechnung; diese sind in der Regel ebenfalls erstattungsfähig.

Warum sich die Investition lohnt.

Methode

Strukturierte internistische Diagnostik

Zeitfaktor

60 Min. statt 10 Min. Anamnese

Dokumentation

Arztbrief zur Weitergabe an Ihre Hausärztin

Häufige Fragen zu den Kosten

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Leistungen in der Regel nach der GOÄ. Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten als Selbstzahlerinnen.

Investieren Sie in Ihre Gesundheit

Klarheit ist die beste Basis für eine gesunde Zukunft.
Buchen Sie jetzt Ihren Termin.

Weitere Leistungen

Einzelleistungen für bestehende und neue Patientinnen.

Zweitmeinung

129 €

Unabhängige internistische Einschätzung einer bestehenden Therapie (20 Min.).

Zweitmeinung buchen

Therapie-Check

89 €

Therapiekontrolle und Anpassung für Bestandspatientinnen (15 Min.).Nur nach abgeschlossener Perimenopause-Klärung

Therapie-Check buchen

Rezeptservice

59 €

Folgeverordnung bei stabilem Verlauf für Bestandspatientinnen.

E-Mail senden

Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Perimenopause-Klärung erfolgt auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung (§ 2 GOÄ). Ärztliche Heilbehandlungen sind umsatzsteuerbefreit.
Hinweis: Externe Laborkosten sind nicht im Honorar enthalten und werden separat durch das jeweilige Labor abgerechnet.

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